Heft 01/2019 – Ab Seite 25

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte- §§ 22, 23, 24, 211, 223, 224, 306, 306a, 306c StGB
Rücktritt durch Verhindern des Eintritts des Taterfolges
BGH (Beschluss vom 05.07.2018 – 1 StR 201/18)

Für das Verhindern der Tatvollendung nach § 24 Abs. 1 S. 1 StGB ist nicht erforderlich, dass der Täter optimale Rettungshandlungen vornimmt, sondern sein Verhalten muss nur kausal oder zumindest mitursächlich für den Nichteintritt des Taterfolges sein.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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