Heft 01/2020 – Ab Seite 22

1,99 

SKU 012020-022 Kategorien , ,

ZPO – §§ 91, 91a, 256 Abs. 1, 281 ZPO
Erledigung des Rechtsstreits vor dem unzuständigen Gericht?
BGH (Urteil vom 07.11.2019 – III ZR 16/18)

Hat der Kläger ein unzuständiges Gericht angerufen und erklärt er nach Begleichung der Klageforderung die Hauptsache einseitig für erledigt, so setzt die Feststellung der Erledigung der Hauptsache voraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat. Wird die Verweisung erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt, so ist die Feststellungsklage hingegen als unbegründet abzuweisen (Anschluss an BGH… NJW 2019, 2544).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte