Heft 01/2020 – Ab Seite 7

1,99 

SKU 012020-007 Kategorien , ,

SchuldR AT / IPR – § 280 Abs. 1 BGB; Art. 27 Abs. 1 EGBGB
Ersatz bei Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung
BGH (Urteil vom 17.10.2019 – III ZR 42/19)

1. Die Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstands kann eine Verpflichtung begründen, Klagen nur an diesem Gerichtsstand zu erheben.
2. Verletzt eine Vertragspartei schuldhaft diese Verpflichtung durch die Klage vor einem US-amerikanischen Gericht, das die Klage wegen fehlender Zuständigkeit abweist und entsprechend US-amerikanischem Prozessrecht (“American rule of costs”) eine Kostenerstattung nicht anordnet, ist sie gemäß § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, der anderen Partei die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung zu ersetzen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte