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Heft 01/2026 – Ab Seite 16

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SchuldR BT – § 573 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB, Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG
Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
BGH (Urteil vom 24.09.2025 – VIII ZR 289/23)

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Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung
baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)