Ein vollendeter (Eingehungs-) Betrug kann bei Abschluss eines gegenseitigen Vertrages nicht angenommen werden, wenn die andere Partei ein Zurückbehaltungsrecht
hinsichtlich der eigenen Leistungspflicht hat.
(Leitsatz des Bearbeiters)
2,49 €
Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 263 StGB
Betrugsvollendung bei Zug-um-Zug-Leistung
BayObLG (Beschluss vom 28.1.2025 – 203 StRR 10/25)
incl. 19% VAT
Ein vollendeter (Eingehungs-) Betrug kann bei Abschluss eines gegenseitigen Vertrages nicht angenommen werden, wenn die andere Partei ein Zurückbehaltungsrecht
hinsichtlich der eigenen Leistungspflicht hat.
(Leitsatz des Bearbeiters)