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Heft 02/2013 – Ab Seite 075

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Wehrrecht – §§ 14 Abs. 1, 55 Abs. 5 SG
Entlassung aus der Bundeswehr wegen des Tragens von Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken
OVG Lüneburg (Beschluss vom 04.12.2012 – 5 LA 357/11)

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1. Das Ansehen der Bundeswehr kann durch eine Dienstpflichtverletzung bereits dann ernstlich gefährdet werden, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verfehlung öffentlich bekannt wird.

2. Das Tragen von Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken beim Dienstsport kann eine fristlose Entlassung aus der Bundeswehr rechtfertigen.

(Amtliche Leitsätze des Gerichts)