Die testamentarische Anordnung „wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich „Alles““, ist nicht hinreichend bestimmt und enthält keine wirk-same Bestimmung eines Erben durch den Erblasser.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2015, Heft 02/2015
Heft 02/2015 – Ab Seite 64
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ErbR – § 2065 BGB
Zur Bestimmung des Erben durch einen Dritten
OLG Köln (Beschluss vom 09.07.2014 – 2 Wx 188/14)
incl. 19% VAT