Heft 02/2020 – Ab Seite 49

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BGB AT / SchuldR AT / BT / InsO – §§ 185 Abs. 2, 407, 409, 449 Abs. 1 BGB, §§ 48, 91 InsO
Rechte des Vorbehaltsverkäufers in der Insolvenz des Vorbehaltskäufers
BGH (Urteil vom 12.12.2019 – IX ZR 27/19)

1. Die (bloße) Abtretungsanzeige des Zessionars erfüllt zwar nicht die Anforderungen des § 409 S.2 BGB, kann aber die Kenntnis des Schuldners iSd § 407 Abs. 1 BGB vermitteln, wenn der Zessionar vertrauenswürdig erscheint und die Umstände des Einzelfalls keine nachvollziehbaren Zweifel an der erfolgten Abtretung zulassen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
2. Die im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorbehaltskäufers nachträglich erteilte Genehmigung seines unberechtigten Forderungseinzugs ist unwirksam.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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