Der erforderliche räumliche und zeitliche Zusammenhang beim Raub zwischen dem Einsatz der Nötigungsmittel und der Wegnahme ist immer anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Wichtiges Kriterium für diesen Zusammenhang ist, ob zur Zeit der Wegnahme die Verteidigungsmöglichkeit bzw. -bereitschaft des Gewahrsamsinhabers noch nötigungsbedingt geschwächt ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)
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