Heft 02/2021 – Ab Seite 71

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Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 242, 243, 244, 274 StGB
Urkundenunterdrückung durch Brieftaschendiebstahl
OLG Hamm (Urteil vom 22.09.2020 – 5 RVs 63/20)

Bei einem Diebstahl einer Geldbörse kann nicht stets eine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne von § 274 StGB angenommen werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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