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Heft 02/2026 – Ab Seite 49

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BGB AT / FamR – §§ 167, 168, 1814 BGB
Zur (zeitlichen) Reichweite einer Untervollmacht bei Tod des Hauptbevollmächtigten
BGH (Beschluss vom 17.12.2025 – XII ZB 291/25)

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Bei einer Vorsorgevollmacht, die dem Formulartext des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz entspricht und im Wesentlichen durch Ankreuzen der dort zur Auswahl angebotenen Gestaltungsmodalitäten
zustande gekommen ist, wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass dem Vorsorgebevollmächtigten mit einer so erteilten Ermächtigung zur Unterbevollmächtigung lediglich die Rechtsmacht eingeräumt werden soll, an
den Bestand der Vorsorgevollmacht geknüpfte Untervollmachten zu erteilen
(Leitsatz des Bearbeiters)