Heft 03/2014 – Ab Seite 123

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Polizei- und Ordnungsrecht – § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; § 17 NSOG
Platzverweis im Rahmen eines „Gefahrengebietes“
VG Göttingen (Urteil vom 11.12.2013 – 1 A 50/13)

Die Polizei ist berechtigt, für die Räumung einer Traktorblockade um die Räumungsstelle einen Bereich festzulegen, innerhalb dessen sie den Aufenthalt von Personen als Gefahr ansieht. Verlassen Personen trotz Aufforderung diesen Gefahrenbereich nicht, kann die Polizei einen Platzverweis ohne eine weitere individuelle Prüfung des Vorliegens einer Gefahr aussprechen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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