Heft 03/2015 – Ab Seite 112

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Nichtvermögensdelikte/Vermögensdelikte – §§ 52, 221, 223, 224, 240, 249, 250, 253, 255 StGB
Tateinheit von räuberischer Erpressung und Körperverletzung im Beendigungsstadium der Erpressung
BGH (Beschluss vom 11.11.2014 – 3 StR 455/14)

Wird eine Körperverletzung erst nach Vollendung, aber noch vor Beendigung einer Erpressung begangen, kann ein tateinheitliches Verhältnis zwischen den Delikten angenommen werden, sofern ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang gegeben ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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