Heft 03/2016 – Ab Seite 101

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SchuldR BT – §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; §§ 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG
Unterlassungsanspruch bei Verwendung von elektronischer Post mit Werbung
BGH (Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 134/15)

1. Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.
2. Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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