Heft 03/2016 – Ab Seite 85

1,99 

SKU 032016-085 Kategorien , ,

BGB AT / SchuldR AT – §§ 123, 144, 397 BGB
Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts; Auswirkungen auf weitere Ansprüche und Rechte
BGH (Urteil vom 04.12.2015 – V ZR 142/14)

Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes – von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes – Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte