Heft 03/2017 – Ab Seite 109

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Nichtvermögensdelikte – §§ 223, 224, 315 c StGB
Falsches Überholen bei Fahren auf dem Gehweg
BGH (Beschluss vom 15.09.2016 – 4 StR 90/16)

Das Tatbestandsmerkmal des Überholens wird auch durch ein Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen verwirklicht, das unter Benutzung von Flächen erfolgt, die nach den örtlichen Gegebenheiten zusammen mit der Fahrbahn einen einheitlichen Straßenraum bilden.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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