Der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aufgrund eines nicht mehr vorhandenen Titels stellt keinen Gefährdungsschaden dar. Daher kann kein vollendeter Betrug angenommen werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2017, Strafrecht, Heft 03/2017
Heft 03/2017 – Ab Seite 111
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 263, 271 StGB, §§ 717, 829, 835 ZPO
Kein Gefährdungsschaden bei Maßnahmen aufgrund eines aufgehobenen Vollstreckungsbescheides
BGH (Beschluss vom 20.09.2016 – 2 StR 497/15)
incl. 19% VAT