Heft 03/2019 – Ab Seite 100

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SchuldR BT – §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs.1 BGB
Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens
BGH (Urteil vom 15.01.2019 – VI ZR 506/17)

Die Übermittlung eines “presserechtlichen Informationsschreibens” greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens ein. Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn das übersandte Informationsschreiben von vorneherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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