Heft 03/2019 – Ab Seite 115

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Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 257, 258, 259, 260 StGB
Versuchsbeginn bei einer Hehlerei
BGH (Beschluss vom 7.11.2018 – 4 StR 395/18)

Für das unmittelbare Ansetzen bei einer Hehlerei genügt es nicht, mit der Absicht die Sache anzukaufen und mit Gewinn weiter zu verkaufen, potentielle Abnehmer zu suchen.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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