1. Eine Garantenstellung kann sich aus faktischer Übernahme ergeben, wenn man einem Volltrunkenen hilft, sich aus einem geschützten Bereich zu entfernen.
2. Allein die Teilnahme an einem gemeinsamen Barbesuch begründet keine Garantenstellung gegenüber den anderen Teilnehmern, auch nicht, wenn zu erwarten ist, dass erhebliche Mengen Alkohol konsumiert werden.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Strafrecht, Jahrgang 2023, Heft 03/2023
Heft 03/2023 – Ab Seite 109
1,99 €
Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 212, 221, 222, 223, 227, 323c StGB
Entstehung einer Garantenstellung für eine Aussetzung mit Todesfolge
BGH (Urteil vom 21.09.2022 – 6 StR 47/22) – im Heft ab Seite 109
incl. 19% VAT