Heft 04/2015 – Ab Seite 151

1,99 

Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 25, 223, 224, 226, 228, 231 StGB
Sittenwidrigkeit von Gruppenschlägereien
BGH (Urteil vom 22.01.2015 – 3 StR 233/14)

Bereits aus der Wertung, welche § 231 StGB trifft, kann geschlossen werden, dass gewalttätige Auseinandersetzungen, bei welchen sich mehr als eine Person auf der jeweiligen Seite beteiligen, gegen die guten Sitten verstoßen, so dass Einwilligungen in diese Körperverletzungen gemäß § 228 StGB unwirksam sind.
(Leitsatz des Bearbeiters)

Weitere Hefte