Heft 04/2017 – Ab Seite 151

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Strafrecht AT – §§ 13, 212, 223, 224, 227 StGB
Zurechnungszusammenhang bei Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge
BGH (Urteil vom 22.11.2016 – 1 StR 354/16)

Bei einer Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der erforderliche spezifische Gefahrenzusammenhang regelmäßig – soweit nicht allgemeine Gründe für einen Ausschluss der Zurechenbarkeit der schweren Folge eingreifen – gegeben, wenn der Garant in einer ihm vorwerfbaren Weise den lebensgefährlichen Zustand herbeigeführt hat, aufgrund dessen der Tod der zu schützenden Person eintritt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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