Das Nutzen eines Beförderungsmittels mit dem Tragen eines Aufnähers auf der Jacke, wonach man ohne Fahrausweis das Verkehrsmittel nutzt, genügt nicht, um den Anschein einer ordnungsgemäßen Nutzung zu entkräften.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2017, Strafrecht, Heft 04/2017
Heft 04/2017 – Ab Seite 154
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 265 a StGB
Erschleichen von Leistungen bei „Schwarzfahren“ mit erklärenden Aufnähern
OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 23.12.2016 – 1 Ss 253/16)
incl. 19% VAT