Heft 04/2017 – Ab Seite 156

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Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 240, 242, 244, 250, 252, 263 StGB
Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Ansichbringen eines Mobiltelefons
BGH (Urteil vom 12.10.2016 – 1 StR 402/16)

1. Übergibt der Gewahrsamsinhaber sein Mobiltelefon in der Vorstellung, dass dieses für ein Gespräch in seiner Nähe genutzt und anschließend ihm zurückgegeben wird, so liegt darin nur eine Gewahrsamslockerung und keine Vermögensverfügung.
2. Läuft der Täter anschließend mit dem Mobiltelefon weg, stellt dies eine Wegnahme dar.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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