Heft 04/2018 – Ab Seite 133

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SchuldR BT – §§ 812 Abs. 1 S.1, 2.Var., 814 BGB, § 22 Abs. 7 SGB II
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Überzahlung des Jobcenters an den Vermieter
BGH (Urteil vom 31.01.2018 – VIII ZR 39/17)

Hat das Jobcenter das dem Wohnungsmieter zustehende Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses im Wege der Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 S.1 SGB II an den bisherigen Vermieter gezahlt, kann es von diesem – unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden (widerrufenen) Anweisung – unmittelbar die Herausgabe der ohne rechtlichen Grund erfolgten Zuvielzahlung im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S.1 Alt. 2 BGB) verlangen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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