Heft 04/2019 – Ab Seite 127

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BGB AT / SchuldR AT / ErbR – §§ 195, 199 Abs. 1, 203, 204 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, 212 Abs. 1 Nr. 1, 254, 280 Abs. 1, 2303 Abs. 1, 2314, 2315, 2316 BGB
Pflichtverletzung des beauftragten Rechtsanwalts wegen Verjährung eines Pflichtteilsanspruches
BGH (Urteil vom 24.01.2019 – IX ZR 233/17)

1. Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB hemmt allein die Leistungsklage auf Zahlung des Pflichtteils die Verjährung des Pflichtteilsanspruches gegen den Erben.
2. Eine Mediation kann eine Verhandlung iSd § 203 BGB darstellen.
3. Das Bewusstsein des Erben, dass ein Pflichtteilsanspruch möglicherweise besteht, reicht für die Annahme eines Anerkenntnisses iSd § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht aus.
4. Zur Anrechnung eines Mitverschuldens eines Zweitanwalts.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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