Heft 04/2020 – Ab Seite 127

1,99 

SKU 042020-127 Kategorien , ,

SchuldR AT – § 311b BGB
Reichweite des Formerfordernisses von Grundstücksverträgen bei nachträglichen Änderungen
BGH (Urteil vom 11.10.2019 – V ZR 7/19)

Eine Vereinbarung, mit der die Parteien eines Grundstückskaufvertrags die Möglichkeit zur Nutzung des Grundstücks beschränken (hier: Verbot der Milchverarbeitung), führt nicht zu einer Änderung oder Neubegründung von Erwerbs- oder Veräußerungspflichten und ist daher nach bindend erklärter Auflassung formlos möglich.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte