Heft 04/2024 – Ab Seite 164

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Verwaltungsrecht – Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
Auskünfte über Einzelhintergrundgespräche beim Bundesnachrichtendienst
BVerwG (Urteil vom 09.11.2023 – 10 A 2/23)

1. Ein gewisser Aufwand bei der Ermittlung, Zusammenstellung und Ordnung von Informationen stellt deren Vorhandensein bei der auskunftspflichtigen Stelle nicht infrage (…).

2. Ein auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG beruhendes Auskunftsinteresse überwiegt das gegenläufige, ebenfalls auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gestützte Interesse am Schutz der Recherche- und Redaktionsarbeit nicht, wenn die Beantwortung der gestellten Fragen, gegebenenfalls in der Zusammenschau mit anderweitig vorhandenen Informationen, Rückschlüsse auf die konkrete Recherchetätigkeit betroffener Medienvertreter zulässt. Derartige Rückschlussmöglichkeiten müssen sich auf eine konkret-inhaltliche Recherchetätigkeit beziehen und zu einer Gefahr von deren Aufdeckung führen (…).

(Leitsätze des Gerichts)

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