Heft 09/2013 – Ab Seite 375

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Verfassungsrecht – § 26 EuWG, §§ 24, 26 EuWO, Art. 20 Abs. 1 und 2 GG
Zur Verfassungsmäßigkeit der Ermöglichung der Briefwahl ohne Angabe von Gründen
BVerfG (Beschluss vom 09.07.2013 – 2 BvC 7/10)

Die Ermöglichung der Briefwahl ohne Angabe von Gründen bei der Europawahl ist verfassungsgemäß. Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl werden hierdurch nicht verletzt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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