Heft 05/2013 – Ab Seite 207

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Polizeirecht – §§ 26 Nr. 1, 29, 11 Nds. SOG
Polizeirechtliche Sicherstellung eines Bargeldbetrages
OVG Lüneburg (Urteil v. 7.3.2013 – 11 LB 438/10)

Wird Bargeld durch strafprozessuale oder vergleichbare Sicherstellungsmaßnahmen vereinnahmt und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto eingezahlt, bleibt das dadurch entstandene Buchgeld tauglicher Gegenstand einer sich anschließenden polizeirechtlichen Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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