Erkennen die Mitarbeiter eines Reiseunternehmens vor Beginn einer Reise, dass wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt werden und daher zu einer Minderung des Werts der Reiseleistung führen können und weisen den Reisenden darauf nicht hin, so dass dieser nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, begründet dies einen Anfangsverdacht wegen Betruges, der die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2014, Strafrecht, Heft 05/2014
Heft 05/2014 – Ab Seite 198
1,99 €
Vermögensdelikte – § 263 StGB
Betrug eines Reiseunternehmers
OLG Celle (Beschluss vom 21.01.2014 – 1 Ws 513/13)
incl. 19% VAT