Heft 05/2014 – Ab Seite 201

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Verfassungs- und Lebensmittelrecht – § 6 VIG; § 40 LFGB; Art. 2 Abs. 1, 12, 19 Abs. 3 GG
Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollen („Smiley Listen“)
VG Berlin (Beschluss vom 19.03.2014 – VG 14 L 35.14)

Die Aufnahme von Lebensmittelbetrieben in eine im Internet zugängliche bezirkliche Liste “Das Smiley Projekt im Bezirk P.” unter Angabe von “Benotungen” und Minuspunktzahlen bedarf als Akt staatlicher Lenkung einer gesetzlichen Grundlage. Die §§ 6 Abs. 1 Satz 3, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) werden zwar für Fälle unterhalb der Schwelle von § 40 LFGB nicht durch diese Spezialregelung verdrängt. Sie gestatten jedoch nur die Verlautbarung von Informationen über festgestellte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben, nicht aber bloße behördliche Bewertungen. Eine Verlautbarung von Informationen ohne Bezug auf konkrete Erzeugnisse dürfte zudem jenseits des in § 1 Abs. 1 Nr. 1 VIG neu definierten Anwendungsbereichs liegen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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