Heft 05/2018 – Ab Seite 177

1,99 

SKU 052018-177 Kategorien , ,

SchuldR AT / BT – §§ 307 Abs. 1 S. 1, 310 Abs. 1 S. 2, 611 Abs. 1, 620 Abs. 2, 621 Nr. 3 BGB
Fernüberwachungsvertrag als Dienstvertrag – Unwirksamkeit einer Laufzeitklausel
BGH (Urteil vom 15.03.2018 – III ZR 126/17)

1. Bei einem Fernüberwachungsvertrag besteht die typische und für den Kunden maßgliche Hauptleistung in der Überwachung der Räumlichkeiten des Kunden mit Hilfe der ihm installierten und auf die Notruf- und Servicestelle des Überwachers aufgeschalteten Geräte und mithin in einer Dienstleistung.
2. Eine formularmäßige Laufzeitvereinbarung von 72 Monaten kann auch bei Verträgen mit Unternehmern eine unangemessene Benachteiligung wider Treu und Glauben darstellen.
(Leitsätze des Bearbeiters)

Weitere Hefte