1. Schon das Bestehen, nicht erst die Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB schließt die Durchsetzbarkeit der im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der nicht erfüllten Gegenforderung stehenden Forderung und damit einen Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB aus. Das gilt auch bei der Mängeleinrede.
2. Der Kauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unterliegt unmittelbar den Regelungen über den Sachkauf. Bezugspunkt etwaiger Nacherfüllungsansprüche ist kein Recht, sondern das Grundstück, dessen Miteigentümer der Erwerber werden will.
3. Auch der Käufer eines Miteigentumsanteils hat nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch darauf, dass das Grundstück insgesamt frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Ihm steht vorbehaltlich eines Unvermögens des Verkäufers ein Anspruch auf volle Nacherfüllung zu.
4. Der Verkäufer eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück wird nach § 275 Abs. 1 Fall 1 BGB von seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung frei, wenn es dem Käufer nicht gelingt oder nur im Klagewege gelingen könnte, die übrigen Miteigentümer dazu zu bewegen, den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen und die dafür entstehenden Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zu tragen.
5. Der Käufer darf den Kaufpreis auch dann insgesamt zurückhalten, wenn ein Mangel der Sache erst nach der Lieferung bzw. Übergabe bemerkt wird.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Heft 05/2020 – Ab Seite 169
2,99 €
SchuldR AT / BT – §§ 275, 320, 323, 326, 433, 437 BGB
Zum Umfang der Mängelgewährleistung bei Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück
BGH (Urteil vom 14.02.2020 – V ZR 11/18)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 03/2013
Heft 03/2013 – Ab Seite 106
1,99 €ErbR – §§ 2229 Abs. 4, 2353 BGB; § 26 FamFG
Anforderungen an die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Testierfähigkeit
OLG Düsseldorf (Beschluss vom 1.6.2012 – 1-3 Wx 273/11) -
Heft 03/2013
Heft 03/2013 – Ab Seite 092
1,99 €SchuldR AT / BT – §§ 269, 275, 323, 326, 434, 437, 440 BGB
Zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung nach § 326 Abs. 5 BGB bei „wirtschaftlicher Unmöglichkeit“
BGH (Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 96/12) -
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 043
1,99 €BGB AT / SchuldR AT – §§ 133, 145, 157, 312g Abs. 1 S.1 Nr. 3 BGB
Zum Zustandekommen eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr – Grundsatzentscheidung
BGH (Urteil vom 16.10.2012 – X ZR 37/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 001
1,99 €SchuldR AT – §§ 306 Abs. 2, 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 28 Abs. 2, 3 VVG
AGB-Klausel über Hinzuziehung der Polizei bei Mietwagenunfall
BGH (Urteil vom 24.10.2012 – XII ZR 40/11) – im Heft ab Seite 1