Heft 05/2020 – Ab Seite 190

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SchuldR BT – §§ 435 S. 1, 437 Nr. 2 BGB
Rechtsmangel eines Gebrauchtwagens bei internationaler ahndungsausschreibung
BGH (Urteil vom 26.02.2020 – VIII 267/17)

Eine bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS) stellt einen Rechtsmangel dar, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet. Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht (im Anschluss an BGH NJW 2017, 1666 Rn. 14 = Kiss 2017, 96 und NJW 2017, 3292 Rn. 10 = Kiss 2017, 260).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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