Heft 05/2022 – Ab Seite 193

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte- §§ 32, 212, 223, 224, 227 StGB
Zur Gegenwärtigkeit eines Angriffs bei bedrohlicher Lage
BGH (Beschluss vom 06.10.2021 – 6 StR 348/21)

Es genügt für die Gegenwärtigkeit eines Angriffs im Sinne von § 32 StGB ein Verhalten, das unmittelbar in die eigentliche Verletzungshandlung umschlagen soll; bei einem vorsätzlichen Angriff ist dies die Handlung, die dem Versuchsbeginn unmittelbar vorgelagert ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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