Ein unbeachtlicher error in objecto des Haupttäters ist auch für den Anstifter unbeachtlich, sofern sich die Verwechslung noch innerhalb der Grenzen der allgemeinen Lebenserfahrung bewegt.
(Leitsatz des Bearbeiters)
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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 26, 303, 305, 306, 306a StGB
Auswirkung eines error in objecto des Haupttäters beim Anstifter
BGH (Beschluss vom 23.10.2024 – 4 StR 488/24)
incl. 19% VAT
Ein unbeachtlicher error in objecto des Haupttäters ist auch für den Anstifter unbeachtlich, sofern sich die Verwechslung noch innerhalb der Grenzen der allgemeinen Lebenserfahrung bewegt.
(Leitsatz des Bearbeiters)