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Heft 05/2026 – Ab Seite 177

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SchuldR AT – § 249 Abs. 2 S.1 BGB
Fiktive Schadensabrechnung und erneute Beschädigung
BGH (Urteil vom 31.03.2026 – VI ZR 100/25)

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Da für die fiktive Abrechnung eines Sachschadens das weitere Schicksal der beschädigten Sache grundsätzlich keine Rolle spielt, ist es für den Schadensersatzanspruch des Geschädigten unerheblich, ob die Sache später erneut beschädigt wird.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)