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Heft 06/2013 – Ab Seite 226

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SchuldR BT – §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
Zur Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs des Familienangehörigen
BGH (Urteil vom 20.3.2013 – VIII ZR 233/12)

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Eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war.
(Leitsatz des Gerichts)