Heft 06/2013 – Ab Seite 242

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Strafprozessrecht – §§ 24, 338 Nr. 3 StPO
Befangenheit eines Richters
BGH (Urteil vom 18.10.2012 – 3 StR 208/12)

Bei der Prüfung der Besorgnis der Befangenheit können auch dienstliche Stellungnahmen desjenigen, welcher wegen dieser Besorgnis abgelehnt wird, berücksichtigt werden, die dieser bezüglich der Ablehnung tätigt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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