Heft 06/2014 – Ab Seite 229

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SchuldR BT – §§ 558a, 566 Abs. 1 BGB
Mieterhöhungsverlangen des Käufers einer vermieteten Wohnung vor Eigentumsumschreibung
BGH (Urteil vom 19.03.2014 – VIII ZR 203/13)

Der Käufer einer vermieten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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