Heft 06/2014 – Ab Seite 232

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SchuldR BT – § 833 S. 1 BGB
Zum Ausschluss der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr
BGH (Urteil vom 25.03.2014 – VI ZR 372/13)

1. Ein Ausschluss der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr kommt auch dann regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte einen Hund für mehrere Tage in seiner Hundepension aufgenommen und für diese Zeit die Beaufsichtigung des Tieres übernommen hat (Fortführung von Senatsurteil vom 17. März 2009 – VI ZR 166/08, VersR 2009, 693).
2. Ein für die Verletzung mitursächliches Fehlverhalten des Geschädigten ist gegebenenfalls nach § 254 BGB anspruchsmindernd zu berücksichtigen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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