Heft 06/2015 – Ab Seite 228

1,99 

SKU 062015-228 Kategorien , ,

ErbR – §§ 2366, 2367 BGB
Zum Begriff des „Verkehrsrechtsgeschäftes“ bei Anwendung der Gutglaubensvorschriften – § 2367 BGB
BGH (Urteil vom 08.04.2015 – IV ZR 161/14)

Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB setzen ein Verkehrsgeschäft voraus. Daran fehlt es bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft (hier: Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte