Heft 06/2017 – Ab Seite 238

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Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 185, 240, 315 c StGB
Nötigung im Straßenverkehr durch Überholvorgang
KG (Beschluss vom 20.12.2016 – (3) 161 Ss 211/16)

Der subjektive Tatbestand der Nötigung setzt – zumindest beim Einsatz von Gewalt – voraus, dass der Täter den Nötigungserfolg mit seinem Verhalten bezweckt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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