Heft 06/2019 – Ab Seite 250

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Allgemeines Verwaltungsrecht – § 60 Abs. 1 VwGO
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
OVG Lüneburg (Beschluss vom 01.03.2019 – 7 LA 94/18)

Wird die Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags versäumt, weil ein von den Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers beauftragter, bisher zuverlässiger Kurierdienst den Begründungsschriftsatz nicht auftragsgemäß dem Gericht überbringt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Fristversäumung in Betracht.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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