Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2022, Heft 06/2022
Heft 06/2022 – Ab Seite 216
1,99 €
SchuldR AT – § 249 BGB
Zum Ersatz von Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung
BGH (Urteil vom 05.04.2022 – VI ZR 7/21)
incl. 19% VAT