Heft 06/2023 – Ab Seite 215

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SchuldR AT / BT – §§ 312 Abs. 2 Nr. 3, 650a, 650f Abs. 6 S.1 Nr. 2, 650i Abs. 1
Zur Abgrenzung von „Bau-“ und „Verbraucherbauverträgen“
BGH (Urteil vom 16.03.2023 – VII ZR 94/22)

1. Um einen Vertrag mit einem Verbraucher,
durch den der Unternehmer zum
Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet
wird (Verbraucherbauvertrag im Sinne
von § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB), handelt es
sich nicht, wenn sich der Unternehmer
nur zur Herstellung eines einzelnen Gewerks
verpflichtet, das im Rahmen des
Baus eines neuen Gebäudes zu erbringen
ist.

2. Die Ausnahmevorschrift des § 650f
Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 BGB findet in einem
solchen Fall ebenfalls keine Anwendung.

(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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