Heft 07/2017 – Ab Seite 282

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Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 223, 224, 239, 239 b, 240, 241 StGB
Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bei einer Geiselnahme
BGH (Beschluss vom 27.01.2017 –1 StR 532/16)

1. Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll.
2. Das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der ein weitergehendes Ziel vorbereitet, kann nur dann ausreichen, wenn die Handlung des Opfers eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs ist.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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