Heft 07/2017 – Ab Seite 290

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Kommunalrecht – § 123 VwGO, § 11 TierSchG, Art. 12 GG, § 30 NKomVG
Kommunales Wildtierverbot für Zirkusbetriebe
OVG Lüneburg (Beschluss vom 02.03.2017 – 10 ME 4/17)

Eine Gemeinde kann einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8d TierSchG verfügt, die Überlassung kommunaler Flächen nicht aus allgemeinen tierschutzrechtlichen Gründen versagen. Eine so begründete Ablehnung verstößt sowohl gegen den Vorrang von § 11 TierSchG als auch – wegen der objektiv berufsregelnden Tendenz – gegen den Gesetzesvorbehalt.
(Leitsatz des Gerichts)

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