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Heft 07/2021 – Ab Seite 277

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Nichtvermögensdelikte – §§ 153, 164 StGB
Anforderungen an die Wahrheitspflicht einer Staatsanwältin als Zeugin
BGH (Beschluss vom 23.11.2020 – 5 StR 172/20)

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Von der Wahrheitspflicht eines Zeugen sind alle Angaben umfasst, die für das Beweisthema als „Gegenstand der Untersuchung“ iSv § 69 Abs. 1 StPO relevant sind.
(Leitsatz des Bearbeiters)